Gesetzlich Versicherte:
Nach den Regelungen der Krankenkassen besteht eine Zuzahlungspflicht (es sei denn, Sie sind befreit).
Die Höhe ihre Zuzahlung setzt sich wie folgt zusammen:
10 Prozent des Rezeptwertes + 10 Euro Rezeptgebühr.
Privat- und Beihilfe Versicherte mit Verordnung vom Arzt:
Wir rechnen unsere Leistungen mit dem 1,1 - 1,2 fachen Beihilfesatz ab.
Alternative für Privat- und Beihilfe Versicherte:
Sie haben alternativ die Möglichkeit heilpraktische Behandlungen für Ihre Beschwerden des Bewegungsapparates wahrzunehmen.
Diese Behandlungen sind umfangreicher und beinhalten unter anderem auch manualtherapeutische und osteopathische Techniken.
Sie benötigen dafür keine Verordnung vom Arzt.
Die Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker - GebüH in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen werden in der Regel ohne Abzug von den privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe erstattet.
Selbstzahler
Behandlungen durch sekt. Heilpraktiker für Physiotherapie
MT / KG / Massage / Lymphdrainage 40,00 €
Präventionsbehandlungen
MT / KG / Massage / Lymphdrainage 40,00 €
- Kinesiotape bis 50 cm 5,20 €
- Moorpackung 15,60 €
- Kaltpackung 12,90 €